Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertrag
Der Mietvertrag zwischen dem buchenden Gast und Arosa Exklusiv (H2 Entertainments AG genannt Vermieter) kommt zustande, wenn der Gast nach seiner Reservierung (online, Telefon, Email etc.) eine detaillierte Reservationsbestätigung / Rechnung vom Vermieter bekommen hat und er im Anschluss daran die anfallende Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages innert 10 Tagen geleistet hat.Mit dem Zustandekommen des Vertrages sind die gebuchten Ferienobjekte bestätigt und der Gast akzeptiert die hier abgebildeten allgemeinen Geschäftsbestimmungen.
Bezahlung
Der Preis für das gesamte gebuchte Arrangement ist vor der Anreise fällig und ist wie folgt zu bezahlen: 30% in den folgenden 10 Tagen ab Datum Reservationsbestätigung. Die Restzahlung von 70% ist bis spätestens 60 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen muss der Gesamtbetrag sofort einbezahlt werden.
Die Zahlungen sind auf das Konto des Vermieter zu überweisen Hier finden Sie unsere Kontoangaben bei der Graubündner Kantonalbank: IBAN: CH29 0077 4000 1515 6670 3 BIC/Swift: GRKBCH2270A lautend auf H2 Entertainments AG, 7050 Arosa
Achtung: die Spesen für eine Auslandsüberweisung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte die Überweisung in diesem Zeitraum nicht stattfinden ist die Vermieterin bemächtigt, sich aus dem Vertrag zurückzuziehen.Option auf das gebuchte Arrangement
Der Vermieter räumt dem Gast ab Datum der Reservationsbestätigung / Offerte eine Option für 10 Tage auf die gebuchten Zimmer ein. D.h er blockiert die Unterkunft während dieser Zeit und bietet sie keinen anderen Gästen an Kommt in dieser Zeit kein Mietvertrag zustande, kann der Beherberger wieder über die Wohnung verfügen und sie zur weiteren Vermietung freigeben.Rücktritt auf dem Mietvertrag
Sofern der Gast eine Buchung aus irgendwelchen Gründen storniert, gelten folgende Stornierungsbedingungen 12 oder mehr Wochen vor Mietbeginn: kostenlos 8-12 Wochen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises 8-6 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises 6 oder weniger Wochen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises Nach Vertragsabschluss behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, bei irrtümlich kommunizierten Vertragsbedingungen (insbesondere betreffend den Preisen oder die Verfügbarkeit der Leistung) den Vertrag innerhalb von 3 Tagen nach dessen Abschluss entschädigungslos aufzulösen. Er ist bemüht, einen neuen Vertrag über eine gleichwertige Leistung abzuschliessen. Ist dies nicht möglich oder lehnt der Gast den neuen Vertag innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung ab, wird der bereits bezahlte Betrag unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückbezahlt.Reinigung und Verantwortlichkeit
Der Mieter ist vertraglich verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten. Für allfällige Schäden am Mietobjekt oder am Inventar haftet der Mieter. Während der Mietdauer entstandene Schäden müssen der Vermieterin umgehend gemeldet werden. Die im Schadenfall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Kosten werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet.Übernahme
Beanstandungen das Mietobjekt betreffend hat der Mieter bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich das Mietobjekt samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem, gutem Zustand befunden hat.Personenzahl
Die auf dem Mietvertrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu gebenNebenkosten
Folgende Nebenkosten sind im errechneten Endpreis (Total Miete) enthalten: Kurtaxen, Wäsche, Endreinigung, Strom- und Wasserkosten, Benutzung Internet. Bei mehrwöchigem Aufenthalt ist jeweils eine kurze Zwischenreinigung im Mietpreis enthalten. Die zusätzliche Wäsche wird nach Aufwand (CHF 20/Paket) verrechnet.Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.Rauchen
Rauchen ist in allen Objekten strikt verboten.Internet
Die Nutzung des Internets unter falscher Identität, der Besuch von Illegalen Seiten oder das Downloaden illegaler Inhalte sind nach Schweizer Gesetz verboten.Wertgegenstände
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wertgegenstände versichert sind. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden am persönlichen Besitz des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus beim Verlassen abzuschliessen.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist Chur. Falls dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des schweizerischen Obligationenrechtes. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der Mietsache Gerichtsstand.